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STK 2022 17

fahrlässige Körperverletzung

Schwyz · 2023-05-19 · Deutsch SZ
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fahrlässige Körperverletzung | Strafgesetzbuch

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Urteil vom 19.Mai 2023STK 2022 17MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichter lic. iur. Walter Züger, Reto Fedrizzi,Bettina Krienbühl und Dr. Stephan Zurfluh,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In SachenStaatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Anklagebehörde und Berufungsführerin,vertreten durch Staatsanwältin A.________,gegen1.B.________,Beschuldigte, Berufungs- und Anschlussberufungsgegnerin,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt C.________,2.D.________,Privatklägerin, Berufungsgegnerin und Anschlussberufungsführerin,vertreten durch Rechtsanwalt E.________,betreffendfahrlässige einfache Verletzung einer Verkehrsregel(Berufung und Anschlussberufung gegen das Urteil des Einzelrichters am Bezirksgericht Küssnacht vom 17. Februar 2022, SEO 2021 5);-hat die Strafkammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Die Beschuldigte kollidierte am 2. Juli 2020 auf dem Parkplatz vor der M.________ in Küssnacht beim Einparken mit ihrem Personenwagen mit dem von der Privatklägerin benutzten Einkaufswagen.a)Gegen die Privatklägerin nahm die Staatsanwaltschaft am 1. April 2021 keine Strafuntersuchung betreffend unvorsichtiges Überschreiten der Fahrbahn anhand (U-act. 0.2.01) und erliess gegen die Beschuldigte einen Strafbefehl, den sie am 4. November 2021 dem Bezirksgericht Küssnacht als Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung nach

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichter lic. iur. Walter Züger, Reto Fedrizzi,Bettina Krienbühl und Dr. Stephan Zurfluh,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.

In Sachen

Staatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Anklagebehörde und Berufungsführerin,vertreten durch Staatsanwältin A.________,gegen1.B.________,Beschuldigte, Berufungs- und Anschlussberufungsgegnerin,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt C.________,2.D.________,Privatklägerin, Berufungsgegnerin und Anschlussberufungsführerin,vertreten durch Rechtsanwalt E.________,

betreffend

fahrlässige einfache Verletzung einer Verkehrsregel